Jörg Kühnast Sachverstädiger für das Fliesenhandwerk aus Dortmund

  • Was tun, wenn es mal zum Streit kommt?
  • Aufgaben eines Gutachters für das Fliesenlegerhandwerk
  • Das Privatgutachten
  • Das Gerichtsgutachten
Über mich Gutachter

Über mich

Was tun, wenn es mal zum Streit kommt?
Beispiel aus der Praxis: Ein beauftragter Fliesenleger beendet bei Ihnen die Arbeiten auf der Terrasse Ihres Hauses. Bereits nach einem ½ Jahr zeigen sich erste Mängel:

Einzelne Platten lockern sich und werden vom Regenwasser unterspült. Was ist jetzt zu tun?

Natürlich wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen, welches die Arbeiten ausgeführt hat. Beseitigt die Firma die Mängel nicht, sollte ein Sachverständiger einen Kostenvoranschlag für die Reparatur ausarbeiten, um ggf. eine andere Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen zu können.

Die Reparaturkosten muss dann unter Umständen die Firma tragen, durch deren Arbeiten die Mängel entstanden sind.

Aufgaben eines Gutachters für das Fliesenlegerhandwerk
Ein Gutachter hat die Aufgabe, anhand der gültigen Normen und Merkblätter Schäden an der Bauausführung zu erkennen. Dabei gilt es, die Ursache dieser Schäden zu analysieren und die Verantwortlichkeit festzustellen. Es spielt keine Rolle, welche Art von Gutachten erstellt wird, der Gutachter muss stets unabhängig und unbefangen seine Feststellungen treffen. Es gibt zwei Arten von Gutachten – das Privatgutachten und das Gerichtsgutachten.

Das Privatgutachten
Das Privatgutachten dient in der Regel einer Schlichtung zwischen Auftragsnehmer und Auftragsgeber. Dazu kann es erforderlich sein, das vorab eine Vereinbarung getroffen wird, die beide Parteien an die Ergebnisse des Gutachtens binden. Das heißt beide Parteien beugen sich der Entscheidung des Sachverständigen über eine Erneuerung und/oder einen Preisnachlass.

Das Gerichtsgutachten
Anders sieht es beim Gerichtsgutachten aus. Hier unterscheiden wir zwischen einem Beweissicherungsverfahren und einem Klageverfahren. Beim Beweissicherungsverfahren handelt es sich mehr oder weniger um ein gerichtliches Privatgutachten, welches jedoch von beiden Parteien anerkannt werden muss. Wird man sich nach der Beweissicherung nicht einig, so erfolgt dann der Klageweg, mit dem Gerichtsurteil als Ende. Das Wichtigste beim Gerichtsgutachten ist der Beweisbeschluss. Dieser wird in der Regel vom Antragssteller formuliert und vom Gericht übernommen.